Von der Mehrsprachigkeit der Einsprachigkeit: Ein dogmatisch-anthropologischer Blick auf die Relation Mensch-Recht-Sprache
- Katrin Becker (Universities of Luxembourg and Paris IV-Sorbonne)
Abstract
Pierre Legendre zufolge sind Logos und Nomos unlösbar miteinander verbunden: In jedem Sprechakt schwingt die Rede des Rechts, bzw. die Rede einer das Recht garantierenden Instanz mit. Diese diskursiv-emblematisch zu errichtende Referenz der Kultur ist der Garant, der—im Sinne des Lacanschen Spiegelparadigmas—die subjektive wie kulturelle Identitätskonstruktion authentifiziert, zudem als normativ-legitimatorische Matrix jenen Repräsentationsmechanismus ins Werk setzt, der die Sinn- und Bildordnung der Sprache und des Rechts auf kulturspezifische Weise inauguriert. Der Artikel widmet sich der Frage, inwieweit das Recht nicht nur als anthropologische, sondern zudem als linguistische Kategorie zu begreifen sein könnte. Mit Blick auf die Diskussionen um die (Un-)Übersetzbarkeit von Literatur wird die Anbindung des Subjekts, und seiner Sprache, an die Kultur und damit das Recht der Kultur in den Fokus gerückt und die Hypothese einer—im Recht begründet liegenden—a priori zu denkenden Mehrsprachigkeit der Einsprachigkeit aufgestellt.
Keywords: Mehrsprachigkeit, Globalisierung, Alterität, Identität, Unübersetzbarkeit, Multilingualism, Translation, Globalization, German
How to Cite:
Becker, K., (2015) “Von der Mehrsprachigkeit der Einsprachigkeit: Ein dogmatisch-anthropologischer Blick auf die Relation Mensch-Recht-Sprache”, Critical Multilingualism Studies 3(1), 90-111.
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